AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hundeschule                                                                 Göttingen | Bebra


 

Geltungsbereich:


Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der Hundeschule Göttingen | Bebra, insbesondere für Gruppenstunden, Einzeltrainings, Workshops, Kurse, Jahresflatrate sowie Ausbildungen zum Begleit- oder Therapiehund. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher, die mit der Hundeschule einen Vertrag abschließen.

1. Vertragsabschluss und Zustimmung zu den AGB

Mit der Buchung eines Angebots der Hundeschule erkennt der Teilnehmer die AGB in der jeweils gültigen Fassung verbindlich an.

Die AGB sind jederzeit auf der Website [Website-Link] einsehbar und werden auf Wunsch auch in Textform (z. B. per E-Mail) bereitgestellt.

Eine Buchung – gleich ob schriftlich, mündlich, telefonisch oder online – gilt als rechtsverbindlich, sobald sie von der Hundeschule bestätigt wurde.

Mit der Buchung erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

2. Vertragsgegenstand

Die Hundeschule bietet Dienstleistungen rund um Mensch und Hund an, u. a. Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilauf- und Welpengruppen.

Vermittelt werden Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und weiteren Themen.

Es handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB). Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, außer er ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Die Aufnahme eines Hundes in eine Gruppenstunde erfolgt nur nach Zustimmung der Hundeschule und unter Einhaltung der Aufnahmevoraussetzungen.

Die Auswahl des Trainers erfolgt durch die Hundeschule. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer besteht nicht.

Unterrichtsstunden dauern in der Regel 60 bzw. 90 Minuten, sofern nicht anders vereinbart. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten.

3. Pflichten des Kunden

Jeder teilnehmende Hund muss behördlich gemeldet, geimpft und haftpflichtversichert sein. Auf Verlangen sind Impfpass, behördliche Anmeldung und Versicherungspolice vorzulegen.

Der Kunde informiert die Hundeschule über chronische oder ansteckende Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes.

Bei ansteckenden Krankheiten kann die Hundeschule den Hund vom Unterricht ausschließen.

Läufigkeit von Hündinnen ist vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen.

Der Kunde ist verpflichtet, aktiv mitzuwirken und während der Unterrichtsstunden seinen Hund zu beaufsichtigen.

4. Zahlungskonditionen

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste oder den im Einzelfall angegebenen Preisen (Website, Aushang, Werbemedium).

Vorzeitiger Abbruch (z. B. 5er- oder 10er-Karten, Begleit- oder Therapiebegleithunde, Urlaub mit Hund) führt nicht zur Rückerstattung gezahlter Beträge. Verbleibende Leistungen können nach Absprache an andere Kunden weitergegeben werden.

Zahlungsmodalitäten:

Gruppenstunden: Vorauszahlung sichert den Platz.

Einzelstunden: Vorauszahlung erforderlich.

Begleit- oder Therapiehundeausbildung: Gesamtkosten vorab zu begleichen.

Urlaub mit Hund: Vorauszahlung für verbindliche Reservierung erforderlich.

Kartenlaufzeiten:

5er-Karten Gruppenstunden: 6 Monate

10er-Karten Gruppenstunden: 7 Monate

Besuchs-, Begleit- und Schulhunde: unbefristet nach Maßgabe des Trainers

Hausbesuche / Einzeltermine: 90 Minuten; jede angefangenen 30 Minuten zusätzlich 22 €.

5. Terminabsage und Vertragsbeendigung

Bei Dauerverträgen besteht kein ordentliches Kündigungsrecht.

Einzelbuchungen ohne Dauerschuldverhältnis sind verbindlich.

Absagen von Einzelterminen spätestens 48 Stunden vorher; bei späterer Absage bleibt die volle Vergütung fällig (§§ 611, 615 BGB).

Ausbildung zum Therapie-, Schul-, Besuchs- oder Begleithund-Team: Schwerpunkt liegt auf fachlicher Qualifikation und verantwortungsvollem Handeln des Menschen. Die Ausbildung ersetzt keine Hundetrainerausbildung. Teilnahme auch ohne eigenen Hund möglich (Praxisanteile werden gestellt oder begleitet).

6. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt (z. B. behördliche Maßnahmen, Streiks, Krankheit) entbinden beide Parteien vorübergehend von der Leistungspflicht. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Bereits entstandene Kosten trägt jede Partei selbst.

7. Haftung

Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen und Delikte ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, Verletzung von Kardinalpflichten oder Verzugsschäden.

Die Haftung für den Hund liegt immer beim Kunden, auch während Übungen oder auf dem Gelände der Hundeschule.

Anweisungen zum Lösen des Hundes ändern die Haftung nicht.

8. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen

Aufnahmen der Veranstaltungen oder Leistungen sind nicht gestattet. Die Hundeschule darf Fotos, Filme oder Tonaufnahmen für Werbezwecke verwenden.

9. Unterlagen

Seminarunterlagen und weitere Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verarbeitung oder Verbreitung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht erlaubt.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragserfüllung erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Nutzung erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Vertrags. Werbung oder Marktforschung nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden Daten gelöscht.

11. Widerrufsrecht

Bei Dienstleistungen mit festem Termin oder Zeitraum besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 BGB).

Für außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossene Verträge gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Siehe separate Widerrufsbelehrung.

12. Vorrang der Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule sie zur Kenntnis nimmt.

13. Nebenbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht.

 

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